Willkommen im Team
Dein Weg im Handwerk
Auf dem richtigen Weg...
... zum Gesellen im Handwerk.
Bis dahin gilt es nun, deine Ausbildungszeit erfolgreich zu meistern. Plötzlich wirst du mit Rechten und Pflichten konfrontiert.
Auf dieser Seite erfährst du, was dich während deiner Ausbildung erwartet und welche Möglichkeiten du noch so hast.
Unser Team der Ausbildungsberatung steht dir dabei gern unterstützend zur Seite.
Ablauf deiner Ausbildung
Der Start in die Ausbildung
3.. 2.. 1.. und Start! Los geht`s! Du lernst zuerst Deinen Ausbildungsbetrieb kennen und die Tätigkeiten, die dort anfallen. Mit der Zeit darfst du viele Arbeiten selber machen und bist bald ein wichtiger Teil des Teams.
Zwischenprüfung
Nach ungefähr der Hälfte deiner Ausbildung steht die Zwischenprüfung an. Hier musst du dein Wissen aus der Berufsschule und deiner praktischen Tätigkeit im Betrieb unter Beweis stellen.
Gesellen- oder Abschlussprüfung
Die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung besteht in der Regel aus einem schriftlichen Teil sowie einer praktischen Arbeit. Oftmals wird auch noch ein Prüfungsgespräch durchgeführt. Falls du durchfällst, kannst du die Prüfung zweimal wiederholen.
In einigen Berufen gibt es eine sogenannte "gestreckte" Abschlussprüfung. Diese besteht aus zwei Teilen (1. Teil nach ca. 18 Monaten, 2. Teil am Ende der Ausbildung). Beide Prüfungsteile ergeben die Abschlussnote.
Abschlusszeugnisse
Herzlichen Glückwunsch - du hast es geschafft! Du hast deine Ausbildung erfolgreich beendet und erhältst dein Prüfungszeugnis. Auch von der Berufsschule bekommst du ein Zeugnis. Außerdem kannst du deinen Ausbildungsbetrieb um ein Arbeitszeugnis bitten.
Wir sind für dich da!
Mit dem Ausbildungsvertrag in der Tasche bist du ein wichtiger Teil eines bedeutenden Wirtschaftsbereichs. Eine spannende Ausbildungszeit wartet auf dich. Im Handwerk kannst du wirklich etwas bewegen, große Themen unserer Zeit anpacken und die Zukunft gestalten. Mit uns startest du rundum gut informiert in deine Ausbildung.
Gemeinsam geht vieles leichter. Im Familien- und Freundeskreis, im Unternehmen und in der Berufsschule begleiten dich Menschen. Für die Zeit deiner Ausbildung ist das Team der Ausbildungsberatung der Handwerkskammer Chemnitz für dich da. Egal ob du Fragen zum Ausbildungs- und Prüfungsablauf hast, du Unterstützung brauchst oder Probleme im Unternehmen hast: melde dich einfach bei uns!
Begriffe rund um die Ausbildung
- Ausbildungsvertrag
- Ausbildungsbetrieb
- Ausbildungsvergütung
- Berufsschule
- Überbetriebliche Lehrunterweisung
- Zwischen-/Gesellenprüfung Teil 1
- Abschluss- und Gesellenprüfung
- Finanzielle Unterstützung
- Urlaub und Probezeit
Ausbildungsvertrag
Vor Beginn der Ausbildung wird zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Bei Vertragsabschluss mit Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Das sind die wesentlichen Bestandteile des Vertrages:
- Angaben zum Ausbildungsbetrieb
- Angaben zum Auszubildenden
- Beginn und Dauer der Ausbildung
- Ziel und Gliederung der Berufsausbildung mit genauem Ausbildungsplan
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
- Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit, der Probezeit und des Urlaubs
- Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
- Voraussetzungen, unter denen der Vertrag gekündigt werden kann
- Hinweis auf Tarifverträge und Vereinbarungen
Hier geht`s zum Ausbildungsvertrag
Ausbildungsbetrieb
Dem Ausbildungsbetrieb obliegt die Durchführung der berufspraktischen Ausbildung und die Vermittlung der anwendungsbezogenen Theorie.
Der Ausbildungsbetrieb schließt mit dem Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag ab, in dem Rechte und Pflichten beider Vertragspartner sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen geregelt sind.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung wird monatlich gezahlt. Die Höhe der Ausbildungsvergütung hängt von vielen Faktoren ab: Zum Beispiel von der Branche und davon, ob es dort Tarifverträge gibt, an die das Ausbildungsunternehmen gebunden ist. Außerdem steigt die Vergütung oft in jedem Lehrjahr, sodass es im dritten Jahr höher ist als im ersten.
Berufsschule
Aufgabe der Berufsschule ist es, vor allem berufsbezogene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln und die allgemeine Bildung zu vertiefen.
Der Unterricht an der Berufsschule kann in einem zeitlich zusammenhängenden Block (Blockunterricht) erfolgen.
Die Berufsschule selbst nimmt keine Prüfungen ab. Berufstheoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten werden durch die zuständige Stelle, in der Regel die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer, geprüft. Wesentliche Grundlage der schriftlichen Prüfung sind die in der Berufsschule vermittelten Unterrichtsinhalte.
(Quelle: https://www.schule.sachsen.de/berufsschule-6805.html)
Überbetriebliche Lehrunterweisung
Die überbetriebliche Lehrunterweisung (ÜLU) ist Bestandteil der dualen Berufsausbildung im Handwerk und ergänzt den betrieblichen Teil der Ausbildung. In den praktischen Kursen werden berufsspezifische Inhalte vermittelt, die im Ausbildungsbetrieb selten oder gar nicht vorkommen. So wird gewährleistet, dass im Rahmen der Ausbildung auch die modernsten und wichtigsten Arbeitstechniken des Ausbildungsberufes erlernt wurden.
Zwischen-/Gesellenprüfung Teil 1
Je nach Ausbildungsberuf muss eine Zwischen- oder Gesellenprüfung Teil 1 abgelegt werden. Es wird der erreichte Wissensstand der ersten 18 Monate der Ausbildung festgestellt. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung bzw. Gesellenprüfung Teil 1 ist Voraussetzung, um zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung zugelassen zu werden.
Die Gesellenprüfung Teil 1 geht in das Gesamtergebnis der Gesellenprüfung ein. Die Gewichtung ist in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt. Anders als bei dem Teil 1 der Gesellenprüfung geht das Ergebnis der Zwischenprüfung nicht in das Endergebnis der Abschluss- bzw. Gesellenprüfung ein. Es wird hierbei lediglich der Leistungsstand festgestellt. Die Zwischenprüfung ist aber Zulassungsvoraussetzung für die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung.
Abschluss- und Gesellenprüfung
Am Ende der Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf stehen die Gesellen- oder Abschlussprüfungen.
An diesen Prüfungen kann teilnehmen, wer:
- die erforderliche Ausbildungszeit zurückgelegt hat
- die Zwischenprüfung abgelegt hat
- die vorgeschriebenen Berichtshefte geführt hat und
- dessen Berufsbildungsverhältnis in der Lehrlingsrolle der Handwerkskammer eingetragen wurde.
Ausnahmeregelungen
Einen Antrag auf vorzeitige Zulassung kann grundsätzlich gestellt werden, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind.
- Der Notendurchschnitt der Zwischenprüfung bzw. des Teil 1 der Gesellen- / Abschlussprüfung muss mindestens 2,49 sein.
- Das zuletzt erstellte Berufsschulzeugnis in den prüfungsrelevanten Fächern bzw. Lernfeldern muss einen Notendurchschnitt von mindestens 2,49 ausweisen.
- Der Ausbildungsbetrieb bescheinigt Ihnen auch in der Praxis gute bis sehr gute Leistungen.
- Der Antrag wurde fristgerecht eingereicht.
- Die Mindestlehrzeit wurde absolviert.
Finanzielle Unterstützung
Es ist ganz schön viel, was man zum Leben brauchst: Miete, Telefon, Fahrkarten und Essen sind nur die Dinge, die als Lebensunterhaltskosten bezeichnet werden und zum Grundbedarf gehören. Aber auch für Kleidung geben wir Geld aus und in der Freizeit möchten wir unseren Hobbys nachgehen und Freunde treffen. Bei den meisten Auszubildenden reicht deswegen das erste Gehalt nicht ganz aus, um all diese Dinge zu bezahlen.
Aber auch wenn die Ausbildungsleistungen nicht so gut ausfallen, gibt es Unterstützung für entsprechende zusätzliche Maßnahmen.
Für diese Fälle können unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene finanzielle Förderungen beantragt werden:
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
- Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
- Assitierte Ausbulung (AsA)
- VerA - Verhinderung von Ausbildunsgabbrüchen
Weitere Unterstützungsangebote:
Urlaub und Probezeit
Alle Auszubildenden haben Anspruch auf Urlaub. Für Jugendliche beträgt der Jahresurlaub nach Lebensalter gestaffelt mindestens 25 bis 30 Werktage, für Erwachsene mindestens 4 Wochen. Die genaue Anzahl an Urlaubstagen ist im Ausbildungsvertrag verankert.
Jede Ausbildung beginnt mit einer Probezeit. Diese dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Während der Probezeit kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.
Für alle die "mehr" wollen
Bereits während deiner Ausbildung kannst du dich weiterbilden und zusätzliche Angebote zur Berufsausbildung wahrnehmen.
Nachfolgend findest du einige Möglichkeiten, die dir die Handwerkskammer Chemnitz bietet.
Quali-Plus-Kurse
In der Handwerkskammer Chemnitz wird eine Vielzahl berufsspezifischer und berufsübergreifender Lehrgänge im Rahmen der beruflichen Erstausbildung zusätzlich zur ÜLU angeboten.
QUALI-PLUS-Kurse sind freiwillige Lehrgänge für Auszubildende. Hier sollen weitere Fähigkeiten und Fertigkeiten über die Ausbildungsverordnung hinaus vermittelt werden, um das bestehende Wissen zu bestärken und noch zu erweitern.
Alle aktuellen QUALI-PLUS Lehrgänge findst du in unserem aktuellen ÜLU-Bildungsprogramm nach Berufen sortiert.
Wettbewerbe
Deutsche Meisterschaft im Handwerk - German Craft Skills
Zeig, was in dir steckt: In den Meisterschaften im Handwerk bekommen die besten Junggesellinnen und Junggesellen die Chance, ihre Exzellenz, ihre Passion für ihr Handwerk und im Wettbewerb ihr Können zu zeigen. Auf dem Weg aufs Siegertreppchen ist bei den praktischen Meisterschaften voller Einsatz gefragt: Knifflige Aufgaben, knappe Zeitvorgaben und eine starke Konkurrenz gilt es zu meistern.
Teilnahmeberechtigt für die Mesiterschaften sind Junghandwerkerinnen und Junghandwerker, die
- ihre Gesellenprüfung / Abschlussprüfung in der Zeit vom Winter des Vorjahres bis zum Sommer des Wettbewerbsjahres abgelegt haben und
- zum Zeitpunkt der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung nicht älter als 27 Jahre sind, also das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
- im Gesamtergebnis der Gesellenprüfung die Note "gut" (81 Punkte) erreicht haben, sofern nicht praktische und theoretische Prüfungsbereiche getrennt ausgewiesen werden. In diesem Fall muss das Ergebnis mindestens "gut" (81 Punkte) im praktischen und "befriedigend" (67 Punkte) im theoretischen Prüfungsbereich sein.
Die Meldung der Teilnehmer auf Innungs- und / oder Kammerebene erfolgt durch Ihre zuständige Handwerkskammer auf Grundlage der Prüfungsergebnisse.
Die gute Form im Handwerk - Handwerker gestalten
Für kreative Köpfe und geschickte Hände ....
Parallel zur Deutsche Meisterschaft im Handwerk - German Craft Skills wird in jedem Jahr der Wettbewerb „Die gute Form im Handwerk – Handwerker gestalten” durchgeführt. Seit 1988 werden in gestaltenden Handwerken auf Bundesebene die besten Gesellinnen und Gesellen in zurzeit 32 verschiedenen Berufen ermittelt. Dabei kommt es vor allem auf die „ästhetische Qualität“ sowie die „schöpferische Phantasie“ an.
Teilnahmeberechtigt sind Junghandwerkerinnen und Junghandwerker, die zum Zeitpunkt ihrer Gesellenprüfung das 27. Lebensjahr noch nicht überschritten haben und mit mindestens „gut“ in ihrer Fertigkeitsprüfung bewertet wurden.
Wie kann es nach der Lehre weitergehen
Stipendium - Herausragende Leistungen werden belohnt.
Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und unterstützt besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger unter 25 Jahren bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.
Das Stipendium fördert fachliche Weiterbildungen, zum Beispiel Handwerksmeister, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen oder Intensivsprachkurse.
Ausführliche Informationen findest du hier.
Hoch hinaus - Karrierewege
Nach der Ausbildung ist das Ende der Karriereleiter noch lange nicht erreicht. Mit einem Gesellenbrief im Handwerk hast du viele Möglichkeiten dich beruflich weiterzuentwickeln.
Inzwischen sind viele Handwerksberufe hoch technisiert und brauchen noch mehr Fachwissen als noch vor einigen Jahren. Die Handwerkskammer Chemnitz begleitet dich auf deinem beruflichen Weg.